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Handeln, bevor es zu spät ist (03/18)

Dossier 3/18 - Handeln, bevor es zu spät ist

Fehlendes Trinkwasser, vergiftete Flüsse, gesundheitsschädigende Staubbelastung: Seit Jahren leiden die Menschen in Luilu und Musonoi in der Demokratischen Republik Kongo massiv unter den Folgen des Bergbaus.

Und auch wenn zumindest die Bewohnerinnen und Bewohner von Luilu bald eine bessere Wasserversorgung erhalten dürften: Umweltzerstörung und gesundheitliche Probleme lassen sich nicht einfach rückgängig machen. Deshalb sollen Konzerne hinsehen und handeln, bevor der Schaden entsteht. Das ist das Kernanliegen der Konzernverantwortungsinitiative.

Perspektiven 3/18 - Gesetzliche Konzernregulierung rückt näher

Im Parlament wird derzeit intensiv über den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative diskutiert. Stimmt ihm auch der Ständerat zu, könnte ein Gesetz in der Schweiz schon bald Realität sein.

Das Resultat war überraschend deutlich: Mit 121 zu 73 Stimmen nahm der bürgerlich dominierte Nationalrat im Juni einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative an. Selbst Exponenten der SVP und eine deutliche Mehrheit der FDP sprachen sich für den Kompromiss bei der Konzernverantwortungsinitiative aus. Zwar beinhaltet der Gegenvorschlag gegenüber der ursprünglichen Initiative drei klare Abstriche: Die verbindlichen Regeln gelten nur für grosse Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden, die Haftung für kontrollierte Lieferanten wurde gestrichen und die Haftungsbestimmungen auf Schaden an «Leib und Leben» und «Eigentum» eingeschränkt. Dennoch hat das Initiativkomitee, zu dem auch HEKS und Fastenaktion gehören, im Sinne eines breit abgestützten Kompromisses im Vorfeld der Parlamentsdebatte einen Rückzug der Initiative in Aussicht gestellt.