Vor 5 Jahren hat der Uno-Menschenrechtsrat die „Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten“ einstimmig gutgeheissen. Auch die Schweiz hat damals und in der Zwischenzeit immer wieder die Wichtigkeit dieser Leitprinzipien unterstrichen. HEKS und Fastenaktion haben die 200 grössten Schweizer Unternehmen unter die Lupe genommen und geschaut, inwieweit die geforderten Mindeststandards zum Schutz der Menschenrechte tatsächlich umgesetzt wurden.
Bereits eine Auswahl der Ergebnisse aus der Studie ist ernüchternd:
- 2 von 3 Schweizer Grossunternehmen weisen keinerlei Vorgaben zur Einhaltung von Menschenrechten aus.
- Nur 11 Prozent der 200 grössten Schweizer Konzerne richten ihre Unternehmenspolitik umfassend nach den Leitprinzipien der Uno zu Wirtschaft und Menschenrechten aus – obwohl diese Leitprinzipien auch von der Schweiz mitgetragen werden
- Berichte über konzerneigene Menschenrechtspolitik und deren Einhaltung sind oft lückenhaft und vage.
Es zeigt sich klar: Die meisten grossen Konzerne nehmen ihre Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte nicht ernst. Wie viele der grössten 200 Unternehmen haben wenigstens grobe Leitlinien bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten? Und welche stechen positiv aus der Masse heraus?
Trotz vereinzelter guter Ansätze wird offensichtlich, dass die fehlende Pflicht für Unternehmen, ihrer Verpflichtung bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten nachzukommen, zu Nachlässigkeit in diesem Bereich führt. Nur verbindliche Vorgaben für die betreffenden Konzerne kann hier Abhilfe schaffen. HEKS und Fastenaktion setzen sich beide für die Konzernverantwortungsinitiative ein, welche genau solche einheitliche Spielregeln fordert.