Die „Chemical Challenge“ in 6 Punkten

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Am 16. März 2015 forderten die International Campaign for Responsible Technology (ICRT) und das Netzwerk Good Electronics zusammen mit ihren Partnern, darunter Fastenaktion und HEKS, die Elektronik-Industrie offiziell zu einer «Challenge» heraus. Dies ist ein von über 200 Organisationen in 40 Ländern unterstützte Aufruf. Er verlangt, dass die Branche in der gesamten Produktionskette (von den Zulieferern über die Markenfirmen bis hin zu den Fachhändlern) sicherere und nachhaltigere Praktiken umsetzt und Massnahmen einleitet, um gefährliche Chemikalien zu beseitigen.

Konkret fordert die «Challenge» von den Unternehmen der Elektronikbranche die Umsetzung von 6 Massnahmen:

  • 1

    Transparent werden.

    Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den Fabriken und den umliegenden Orten arbeiten, müssen die Unternehmen Transparenz über die eingesetzten Produkte und ihre Gefahren für Mensch und Umwelt verlangen. Die Markenfirmen sollen sämtliche beim Herstellungsprozess eingesetzten Produkte offenlegen. Die Angestellten müssen genau wissen, welche Art von Produkten sie verwenden, und sie müssen für deren Einsatz eine sachgemässe Schulung erhalten.
  • 2

    Weniger schädliche Produkte verwenden.

    Die Akteure der Elektronikbranche müssen die gefährlichsten Produkte und Verfahren durch sicherere Alternativen ersetzen und die Forschung fördern. Produkte, die in gewissen Ländern aufgrund ihrer Toxizität nicht verwendet werden dürfen, müssen auf der ganzen Welt verboten werden
  • 3

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen.

    Die Markenfirmen müssen sich vergewissern, dass alle Arbeitsplätze in der gesamten Produktionskette sicher und ohne Gefahr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Dies umfasst die Ermittlung möglicher Gefahren und schädlicher Einwirkungen sowie die Einführung geeigneter Prozesse, Ausrüstung und Schulungen.
  • 4

    Mitbestimmung gewährleisten.

    Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die betroffenen Gemeinden an den Entscheidungen im Zusammenhang mit der Handhabung gefährlicher Produkte beteiligt werden. Dies beinhaltet auch das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten und in Arbeitsschutz-Komitees («Health and safety committees») mitzuwirken.
  • 5

    Gemeinden und Umwelt schützen.

    Die Unternehmen müssen verhindern, dass giftige Abfälle in die Umwelt gelangen bzw. dass Gewässer, Luft und Boden verschmutzt werden.
  • 6

    Kompensationsmassnahmen bei Erkrankung oder Umweltschädigung schaffen.

    Die Regierungen müssen Kompensationsmassnahmen einführen, die von den Arbeitgebern finanziert werden und denjenigen zugutekommen, die am Arbeitsplatz oder an ihrem Wohnort schädlichen Produkten ausgesetzt sind.

Den vollständigen Text finden Sie hier.

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